Da sich die Zielset­zung der Lan­desse­nioren­vertre­tung NRW grund­sät­zlich auf alle älteren Men­schen in allen Lebensla­gen bezieht, sind behin­derte Ältere selb­stver­ständlich eingeschlossen, daher set­zt sich die Lan­desse­nioren­vertre­tung NRW auch für die Umset­zung der UN-Behin­derten­recht­skon­ven­tion (UN-BRK) mit Blick auf ältere Men­schen ein. Festzustellen ist, dass es zwis­chen dem höheren Leben­salter und ein­er Behin­derung mögliche und vorhan­dene Verbindun­gen gibt. So sind über 65 % von den in Nor­drhein-West­falen leben­den Men­schen, die eine anerkan­nte soge­nan­nte “Schwer­be­hin­derung” aufweisen, über 60 Jahre und älter. Diese Behin­derun­gen wer­den in den über­wiegen­den Fällen (97 %) durch Krankheit oder Unfall im Ver­lauf des Lebens erwor­ben. Vor dem Hin­ter­grund der UN-BRK zählen zudem pflegebedürftige Men­schen zur Gruppe der behin­derten Menschen.

Im Fol­gen­den find­en Sie zum The­men­feld ‘Alter und Behin­derung’ — neben der Empfehlung der LSV NRW zur UN-Behin­derten­recht­skon­ven­tion — weit­ere Informationen.

⇓ Empfehlung zur Umset­zung der UN-Behin­derten­recht­skon­ven­tion “Eine Gesellschaft für alle — NRW inklu­siv