• Senioren­vertre­tun­gen gestal­ten die Auswirkun­gen der demografis­chen Entwick­lung mit. Senioren­vertre­tun­gen bieten dabei ein­er wach­senden Bevölkerungs­gruppe — näm­lich der der älteren Men­schen — eine Möglichkeit der unab­hängi­gen poli­tis­chen Teil­habe (= Par­tizipa­tion) inner­halb der Kommune.
  • Senioren­vertre­tun­gen stellen inner­halb der Kom­mune prak­tizierte poli­tis­che Teil­habe (= Par­tizipa­tion) dar und sind damit Bestandteil ein­er Teil­habekul­tur und ‑atmo­sphäre in der Kommune.
  • Senioren­vertre­tun­gen gehören zu den weni­gen wach­senden poli­tisch engagierten Grup­pen. Als unab­hängige Mit­gestal­ter kom­mu­nalpoli­tis­ch­er Prozesse arbeit­en derzeit in NRW ca. 171 Senioren­vertre­tun­gen (von 369 Kom­munen ins­ge­samt), weit­ere sind in der Grün­dung befindlich.
  • Senioren­vertre­tun­gen wirken im vor­par­la­men­tarischen Raum, das heißt, sie wollen ergänzend zu den legit­imierten Vertreterin­nen und Vertretern vor­bere­i­t­end, ergänzend und ent­las­tend arbeit­en. Sie fordern in den Auss­chüssen des Rates ein Antrags- und Red­erecht. Senioren­vertre­tun­gen stellen gelebtes bürg­er­schaftlich­es Engage­ment dar. Sie bieten, ger­ade vor dem Hin­ter­grund ein­er wach­senden und bekla­genswerten Poli­tikver­drossen­heit, eine unter­stützenswerte Form der poli­tis­chen Teil­habe. Sie sind daher — im wohlver­stande­nen Eigen­in­ter­esse ein­er aktiv bürg­er­schaftlichen Kom­mune — zu fördern.
  • Senioren­vertre­tun­gen wirken stets gen­er­a­tionsüber­greifend, denn Alter ist ein Prozess, der mit der Geburt begin­nt und alle Men­schen zu unter­schiedlichen Zeit­en betrifft.