Check­lis­te für die Auf­nah­me und Ent­las­sung aus dem Kran­ken­haus


Mit der Lis­te kön­nen Sie sich selbst, Ihre Fami­lie, Ihre Ange­hö­ri­gen und die Men­schen, die Sie als Senio­ren­ver­tre­te­rin­nen und ‑ver­tre­ter anspre­chen, gut auf einen Kran­ken- haus­auf­ent­halt und die spä­te­re Ent­las­sung vor­be­rei­ten!

Seit dem 1. Okto­ber 2017 haben sich die Kran­ken­häu­ser und die Ärz­te ver­pflich­tet, auf die Bedürf­nis­se ihrer Pati­en­ten beson­ders zu ach­ten. (§ 39 (1a) SGB V, www.kbv.de/html/entlassmanagement.php). Die Kran­ken­häu­ser rich­ten nun das soge­nann­te „Ent­lass­ma­nage­ment“ über­all ein.

Tun sie es noch nicht, fra­gen Sie nach und for­dern Sie das Kran­ken­haus gege­be­nen­falls dazu auf!

Schon bei der Auf­nah­me wer­den die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten gefragt, ob sie bei der Ent­las­sung evtl. Hil­fe benö­ti­gen. Dazu wird ein ein­fa­cher Fra­ge­bo­gen aus­ge­füllt.

Bei der Ent­las­sung bekom­men Pati­en­ten zusätz­lich zum Arzt­brief einen soge­nann­ten ‚Ent­lass­plan‘, in dem gere­gelt ist, wie die Behand­lung und Ver­sor­gung wei­ter­geht. Arzt­brief und Ent­lass­plan sol­len auch die nach­be­han­deln­den Ärz­te und Pfle­ge­diens­te bekom­men. Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten müs­sen die­ser Wei­ter­ga­be der Infor­ma­ti­on zustim­men. Da auch die Kran­ken- und Pfle­ge­kas­sen die Wei­ter­be­hand­lung der Pati­en­ten unter­stüt­zen müs­sen, sol­len sie bereits im Kran­ken­haus über den ‚Ent­lass­plan‘ infor­miert wer­den, damit sie der Anschluss­heil­be­hand­lung oder dem Pfle­ge­be­darf schon im Kran­ken­haus zustim­men kön­nen. Dies über­neh­men die Kran­ken­häu­ser. So soll eine lücken­lo­se Ver­sor­gung nach dem Kran­ken­haus­auf­ent­halt sicher­ge­stellt wer­den.

Fra­gen Sie gege­be­nen­falls nach!

Vor­be­rei­tung auf einen Kran­ken­haus­auf­ent­halt

Schon bei der Auf­nah­me ins Kran­ken­haus ist es für das Pfle­ge­per­so­nal hilf­reich, Infor­ma­tio­nen über Sie als Pati­en­ten bezie­hungs­wei­se über Ihren Ange­hö­ri­gen als Pati­en­ten zu bekom­men. Für eine plötz­li­che Kran­ken­haus­ein­wei­sung kön­nen Sie oder Ihr Ange­hö­ri­ger schon eine Lis­te vor­be­rei­ten, die Ihnen als Gedan­ken­stüt­ze beim Packen der Tasche dient.

Wich­tig sind in jedem Fall:

  • Ver­si­cher­ten­kar­te der Kran­ken­kas­se, Per­so­nal­aus­weis, Ein­wei­sung
  • Beklei­dung, Wäsche, Schu­he und Haus­schu­he, Toi­let­ten­ar­ti­kel, per­sön­li­che Din­ge

Hilf­reich sind, falls vor­han­den:

  • Medi­ka­men­ten­plan und Medi­ka­men­te
  • Impf­aus­weis, All­er­gie­pass, Mar­cu­mar-Aus­weis
  • Vor­sor­ge­voll­macht, Pati­en­ten­ver­fü­gung und Betreu­ungs­ver­fü­gung
  • Name und Anschrift des Haus­arz­tes
  • Not­fall­kar­te

Bit­te tei­len Sie dem Kran­ken­haus­per­so­nal auf jeden Fall mit, ob Ihre Angehörige/Ihr Ange­hö­ri­ger sehr ver­gess­lich ist und Ori­en­tie­rungs­schwie­rig­kei­ten hat.

Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen für das Pfle­ge­per­so­nal im Kran­ken­haus

Wer ist Ansprechpartner/in?

Name: ____________________

Tele­fon­num­mer: ____________________

Wer hat die Vor­sor­ge­voll­macht oder recht­li­che Betreu­ung?

Name: ____________________

Tele­fon­num­mer: ____________________

Ist ein Pfle­ge­grad fest­ge­stellt? (Wenn ja, wel­cher?) ____________________

Soll eine Pfle­ge­be­gleit­per­son mit auf­ge­nom­men wer­den? ____________________

Kommt ein Pfle­ge­dienst? (Wenn ja, bit­te eine/n Ansprechpartner/in benen­nen.)

Name: ____________________

Tele­fon­num­mer: ____________________

Benö­tig­te Hilfs­mit­tel und Pfle­ge­hilfs­mit­tel

Erstel­len Sie oder ein/e Angehörige/r eine Lis­te von Hilfs­mit­tel- und/oder benö­tig­ten Pfle­ge­hilfs­mit­teln. Dies kön­nen z. B. sein:

  • Bril­le
  • Hör­ge­rät
  • Zahnersatz/Gebiss
  • Gehilfen/Rollator
  • Roll­stuhl
  • Nacht­stuhl
  • Pfle­ge­bett
  • Einlagen/Vorlagen

Benö­ti­gen Sie oder Ihr/e Angehörige/r beson­de­re Hil­fen (in der Nacht)? Ja ___ Nein ___

Wenn ja, wel­che Hil­fe? ____________________

Vor dem Ent­las­sungs­ter­min

Fra­gen Sie nach einem Ent­lass­plan, in dem alles gere­gelt sein soll­te:

  • Kann die Pfle­ge und Betreu­ung zu Hau­se orga­ni­siert wer­den? Kann jemand aus dem per­sön­li­chen Umfeld etwas über­neh­men? Hilf­reich kann auch die Unter­stüt­zung durch einen Pfle­ge­dienst sein. Neh­men Sie bei Bedarf Kon­takt zu die­sem Pfle­ge­dienst auf.
  • Ist die Finan­zie­rung der Pfle­ge geklärt? Es gibt finan­zi­el­le Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten durch die Pfle­ge­kas­se (Pfle­ge­grad) oder das Sozi­al­amt. Klä­ren Sie mit Ihrer Bera­tungs­stel­le, wel­che Unter­stüt­zung mög­lich ist.
  • Bei man­chen Erkran­kun­gen ist eine Anschluss­heil­be­hand­lung oder Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­me hilf­reich. Fra­gen Sie beim behan­deln­den Kran­ken­haus­arzt nach. Es könn­te sein, dass Sie zunächst eine ger­ia­tri­sche Reha­bi­li­ta­ti­on machen soll­ten, um wie­der zu Kräf­ten zu kom­men. Erst danach kann ggf. eine spe­zi­el­le Reha­bi­li­ta­ti­on für Ihre Erkran­kung sinn­voll sein. Es gibt auch die Mög­lich­keit der Kurz­zeit­pfle­ge nach § 39 c SGB V.
  • Bespre­chen Sie im Kran­ken­haus, ob (Pfle­ge-) Hilfs­mit­tel (z. B. Pfle­ge­bett, Inkon­ti­nenz­ma­te­ri­al, Rol­la­tor) benö­tigt wer­den. Klä­ren Sie dabei, wer sich um deren Bestel­lung küm­mert. Die­se müs­sen am Ent­las­sungs­tag zu Hau­se vor­han­den sein. Klä­ren Sie auch, wer Sie bei dem Umgang mit den Hilfs­mit­teln berät.
  • Das Kran­ken­haus kann den Bedarf an Medi­ka­men­ten, Heil­mit­teln (z.B. Phy­sio­the­ra­pie) und Hilfs­mit­teln für sie­ben Tage ver­ord­nen. Es kann auch eine Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung aus­stel­len.
  • Wie kom­men Sie als Pati­ent gege­be­nen­falls am Ent­las­sungs­tag mit Ihrer/Ihrem Ange­hö­ri­gen nach Hau­se (pri­vat, Taxi, Kran­ken­trans­port)?

Für den Ent­las­sungs­tag

Ach­ten Sie dar­auf, dass Ihnen der Arzt­brief und der Ent­lass­plan am Ent­las­sungs­tag mit­ge­ge­ben wer­den. Dar­in sind alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen für Ihren Haus­arzt ent­hal­ten, auch die benö­tig­ten Medi­ka­men­te. Der Haus­arzt stellt, sobald ihm der Arzt­brief vor­liegt, ein Rezept für die Medi­ka­men­te aus, falls dies nicht schon das Kran­ken­haus erle­digt hat. Am Wochen­en­de kann das Kran­ken­haus die Medi­ka­men­te bis zum nächs­ten Werk­tag mit­ge­ben.

Wenn es not­wen­dig ist, kann das Kran­ken­haus für die ers­ten sie­ben Tage zu Hau­se häus­li­che Kran­ken­pfle­ge ver­ord­nen. Fra­gen Sie danach und klä­ren Sie fol­gen­de Fra­gen:

  • Wur­den Ter­mi­ne für mög­li­che Nach­un­ter­su­chun­gen ver­ein­bart?
  • Wur­den die nöti­gen (Pfle­ge-) Hilfs­mit­tel nach Hau­se gelie­fert?

Direkt nach der Ent­las­sung

Die Hausärztin/der Haus­arzt muss prü­fen, ob Fol­gen­des benö­tigt wird:

  • Rezept für Medi­ka­men­te
  • Rezept für Heil­mit­tel (z. B. Kran­ken­gym­nas­tik)
  • Ver­ord­nung für häus­li­che Kran­ken­pfle­ge
  • Ver­ord­nung für (Pfle­ge-) Hilfs­mit­tel (z. B. Pfle­ge­bett)
  • Ver­ord­nung über Behand­lungs­pfle­ge (z. B. Ver­bands­wech­sel)