Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) erstellt für jede Legislaturperiode einen Landesförderplan Alter und Pflege. Dieser bildet die verlässliche und transparente Fördergrundlage für mögliche Fördermaßnahmen im Bereich der Alten- und Pflegepolitik. Der Landesförderplan Alter und Pflege beschreibt die Ziele und Aufgaben der Alten- und Pflegeförderung auf Landesebene und enthält Hinweise zu Inhalten und Anforderungen einer möglichen Förderung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des MAGS.