Seniorenvertretungen
Eine Seniorenvertretung (SV) arbeitet im vorparlamentarischen Raum einer Kommune. Die Bezeichnung Seniorenvertretung wird von der LSV NRW als Oberbegriff für Seniorenbeiräte, ‑räte etc. verwendet um alle möglichen Formen einzuschließen.
Sie setzt sich für die legitimen Interessen älterer Bürgerinnen und Bürgern im Generationenverbund ein. Ziel ist die Mitgestaltung in der Kommune. Damit sollen Entscheidungen für Verbesserungen beratend unterstützt werden.
Grundsätze von Seniorenvertretungen
Die von älteren Bürgerinnen und Bürgern mit einem Mandat ausgestattete Seniorenvertretung handelt:
- parteipolitisch neutral
- konfessionsunabhängig
- verbandsunabhängig
- Mandat der Älteren in der Kommune
! Rechtlicher Bezugspunkt für die Einrichtung von Seniorenvertretungen ist der § 27 a der Gemeindeordnung NRW.
Wie funktioniert das?
- Interessen Älterer werden gesammelt sowie gebündelt, um sie dann an die Verwaltung und die Politik in der Kommune weiterzugeben.
- Interessen Älterer werden in den Ratsausschüssen der Kommune vertreten.
- Ältere Menschen werden von der SV informiert, beraten bzw. entsprechend vermittelt und unterstützt.
- Kooperationen mit anderen Organisationen (z. B. VHS, DRK, Malteser, AWO, Caritas, Diakonie, Kirchengemeinden, Sportvereinen …) werden gepflegt und zu Netzwerken im Sinne der Älteren ausgebaut.
Welche Themen kommen für eine Seniorenvertretung in Frage?
Grundsätzlich alle Themen, die das Alter bewegen, z. B.:
- Soziales, Bauen, Stadtentwicklung, umfassende Mobilität (ÖPNV/SPNV, Bürgerbus, Anruftaxi …), Klima. Hierzu erfolgt die Mitwirkung als „Sachkundige/r Einwohner/in“ in den Ausschüssen des Rates sowie weitere Aktionen.
- Wohnberatung, Pflegeberatung, Heimbeiräte, Nachbarschaften, Quartiere, Nahraumversorgung etc. Hier finden Unterstützungen, Beteiligungen, Informationen und Verknüpfungen seitens der Seniorenvertretungen statt.
- Rollatortraining, Pedelectraining, Fahrsicherheitstraining, Medientraining (Digitalisierung) diverser Art. Hierzu werden von der Seniorenvertretung z. B. Angebote initiiert, unterstützt und organisiert.
- Öffentlichkeitsarbeit: Hierzu wird eine enge Kontaktpflege zur Basis gepflegt über Gespräche, Infobriefe etc. Mit Pressemitteilungen, Internetauftritten, Vortragsveranstaltungen etc. wird Öffentlichkeitsarbeit praktiziert.
Unser Ziel: Wir wollen, dass mit Ihrer Hilfe ältere Menschen in Ihrer Kommune an einer unabhängigen Struktur (= Seniorenvertretung) mitwirken und teilhaben können!
Quelle: Eifert, Barbara & Stehr, Ilona (2012, 3. Auflage): Handreichung „Kommunale Seniorenvertretungen – Gründung leicht gemacht. Landesseniorenvertretung NRW (Hrsg.). Münster: Eigenverlag.