Die Mitglieder der LSV NRW bilden die Basis der Organisation, sie sind ihre Stärke! Zentrale Aufgabe der LSV NRW ist dabei die Vertretung, Unterstützung und Qualifizierung ihrer Mitglieder, die kommunalen Seniorenvertretungen. Vorstand und Mitglieder der LSV NRW sind über die jährliche Mitgliederversammlung sowie die Seminare in einer kontinuierlichen Verbindung. Hinzu kommen regelmäßige Informationsschreiben, Beratungen, Anfragen der Mitglieder, die Zeitung Nun Reden Wir zum steten Austausch.
Auch das jeweilige Jahresschwerpunkthema bietet nicht allein praktische Arbeitshilfen und zeigt Entwicklungsmöglichkeiten auf, sondern fördert sowohl den Austausch der Mitglieder untereinander als auch den zwischen Mitgliedern und Vorstand.
Der jährlich erscheinende Rechenschaftsbericht informiert über die Mitgliederentwicklung des jeweiligen Vorjahres, s. Kapitel ‘Mitgliederentwicklung’ in den Rechenschaftsberichten. Seit dem Jahr 2000 lässt sich so eine Entwicklung der Mitgliederanzahl nachvollziehen.
Grundsätzlich gilt: Kommunale Seniorenvertretungen sind freiwillige Einrichtungen. Daran hat auch der im Jahr 2016 eingeführte § 27a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens nichts geändert. Nur in Berlin (s. Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz BerLSenG, Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 62. Jahrgang, Nr. 19, 3. Juni 2006) und in Hamburg (s. Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in der Freien und Hansestadt Hamburg, Hamburgisches Seniorenmitwirkungsgesetz HmbSenMitwG 2012, Quelle: Herausgeber: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg 2012) sind Seniorenvertretungen bislang vorgeschrieben. Der Blick über den deutschen Tellerrand nach Dänemark zeigt, dass eine gesetzlich vorgeschriebene und damit flächendeckende Ausstattung der Kommunen mit Seniorenvertretungen ein Gewinn für alle Generationen ist. In Dänemark sind Seniorenvertretungen seit 1996 auf kommunaler Ebene gesetzlich verankert.
Die LSV NRW hat derzeit 170 kommunale Seniorenvertretungen. Diese Mitgliedschaft ist kostenfrei! Wer deutlich machen möchte, dass die Mitgliedschaft in der LSV NRW besteht, kann dies mit einem LOGO zeigen.
Zudem finden Sie Mustersatzungen. Diese geben einen Rahmen vor, die Ausgestaltung obliegt den kommunalen Seniorenvertretungen.
Unsere Mitgliederseite ermöglicht Ihnen die Kontaktaufnahme zu anderen Seniorenvertretungen. Sie gibt Ihnen einen Überblick, wo Seniorenvertretungen in Nordrhein-Westfalen zu finden sind, zum Beispiel in allen kreisfreien Städten außer in Bonn und in Mönchengladbach. Hier liegen noch Potenziale brach!
Voraussetzungen für die kostenfreie Mitgliedschaft in der LSV NRW ist deren Beantragung. Das heißt, als Seniorenvertretung schreiben Sie an die LSV NRW mit der Bitte um Aufnahme als Mitglied. Wenn Sie zu Ihrem Antrag Ihre Satzung und Geschäftsordnung (falls vorhanden) dazu legen, fällt die Prüfung Ihres Antrags durch den Vorstand umso leichter. Grundlage für die Prüfung auf Mitgliedschaft ist der § 4 der Satzung der Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen e.V.:
- $ 4 Mitgliedschaft
Mitglied wird auf Antrag die kommunale Seniorenvertretung ‑Seniorenvertretung (SV), Seniorenbeirat (SB), Seniorenrat (SR) -. Dabei kann es in jeder Kommune nur eine anerkannte Seniorenvertretung geben.
Mitglied kann auch eine Kreisseniorenvertretung werden, wenn sie ein Zusammenschluss der örtlichen Seniorenvertretungen ist.
Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich (mit Satzung und Geschäftsordnung, soweit vorhanden) an den Vorstand der LSV NRW e. V. zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.
Kommunale Seniorenvertretungen, die eine Mitgliedschaft gemäß Nr. 1 nicht erlangen, können auf ihren Antrag als korrespondierende Mitglieder aufgenommen werden. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten, wie die Mitglieder gemäß Nr. 1, ausgenommen ist das Stimmrecht für die Mitgliederversammlungen.
Um Mitglied in der LSV NRW zu werden, gilt es, sich der Unabhängigkeit in der Willensbildung und im Handeln gegenüber Parteien, Konfessionen und Verbänden zu verpflichten. Zudem ist ein Mandat der alten Menschen der jeweiligen Kommune, in der die Seniorenvertretung tätig ist, bedeutsam, denn Seniorenvertretungen beanspruchen, die Interessen aller alten Menschen einer Kommune zu vertreten. Dieser Anspruch kann nur dann glaubwürdig sein, wenn die Seniorenvertretung dazu auch ein Mandat der alten Menschen hat. Der LSV NRW geht es in ihrer Arbeit um die Stimme der alten Menschen.
Wenn Sie Fragen zur Mitgliedschaft haben, melden Sie sich gern bei uns.
Hilfreich können zudem die Arbeitshilfen und Veranstaltungen der LSV NRW sein, um eine Seniorenvertretung bei ihrer Gründung und Weiterentwicklung zu begleiten.
Zusammenfassung in einfacher Sprache
Die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV) hat Mitglieder aus verschiedenen Städten und Gemeinden. Diese Mitglieder sind Gruppen, die sich um ältere Menschen kümmern. Die LSV unterstützt sie durch Treffen und Schulungen. Um Mitglied zu werden, muss man einen Antrag stellen und darf keiner politischen Partei angehören. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Bei Fragen hilft die Geschäftsstelle der LSV.