
Zu einem vernünftigen Handwerkszeug gehört auch eine rechtliche Absicherung. Deswegen finden die Seniorenvertretungen auf dieser Seite ein/e/n
⇓ Mustersatzung für eine Seniorenvertretung für Kommunen bis 25.000 Einwohner/innen
⇓ Mustersatzung für eine Seniorenvertretung für Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohner/innen
⇓ Mustersatzung für eine Kreisseniorenvertretung
Vorschlag für eine ⇓ Geschäftsordnung
⇓ Argumente für die Einbindung einer Seniorenvertretung in die Hauptsatzung der Kommune
⇓ Vorschlag für die Einrichtung einer Seniorenvertretung in einer Gemeinde inklusive der Einbindung in die Hauptsatzung, sowie eine⇓ Empfehlung des Arbeitskreises Gemeindeordnung
Selbstverständlich steht der Vorstand der Landesseniorenvertretung NRW für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.