
Da sich die Zielsetzung der Landesseniorenvertretung NRW grundsätzlich auf alle älteren Menschen in allen Lebenslagen bezieht, sind behinderte Ältere selbstverständlich eingeschlossen, daher setzt sich die Landesseniorenvertretung NRW auch für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) mit Blick auf ältere Menschen ein. Festzustellen ist, dass es zwischen dem höheren Lebensalter und einer Behinderung mögliche und vorhandene Verbindungen gibt. So sind über 65 % von den in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen, die eine anerkannte sogenannte “Schwerbehinderung” aufweisen, über 60 Jahre und älter. Diese Behinderungen werden in den überwiegenden Fällen (97 %) durch Krankheit oder Unfall im Verlauf des Lebens erworben. Vor dem Hintergrund der UN-BRK zählen zudem pflegebedürftige Menschen zur Gruppe der behinderten Menschen.
Im Folgenden finden Sie zum Themenfeld ‘Alter und Behinderung’ — neben der Empfehlung der LSV NRW zur UN-Behindertenrechtskonvention — weitere Informationen.