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Mehr Infor­ma­tio­nen

Der Bere­ich der ‘Pflege’ ist umfänglich. Für die Lan­desse­nioren­vertre­tung als unab­hängige Inter­essen­vertre­tung Älter­er ste­hen dabei die betrof­fe­nen und beteiligten Men­schen im Mit­telpunkt. Dazu gehören die Men­schen, die pflegebedürftig sind, deren Ange­hörige, die Men­schen, die bei der Pflege ehre­namtlich helfen, und die Men­schen, die haupt­beru­flich, pro­fes­sionell pflegen.

Zu den Men­schen gehören weit­ere The­men, um die es der Lan­desse­nioren­vertre­tung NRW gehen muss: mögliche Vor­beu­gun­gen vor Pflegebedürftigkeit, die dazu notwendi­ge Gestal­tung von Leben­sräu­men (häus­lich und im Wohnum­feld), bis hin zu ambu­lanten und sta­tionären Rah­menbe­din­gun­gen. Um Ein­fluss auf die Gestal­tung von Rah­menbe­din­gun­gen zu nehmen, ist der Vor­stand der Lan­desse­nioren­vertre­tung NRW in ver­schiede­nen Gremien auf der Lan­desebene und auch auf der Bun­de­sebene tätig, siehe Gremien­liste in den ⇓ Rechen­schafts­bericht­en. Zudem beteiligt sich die Lan­desse­nioren­vertre­tung über Stel­lung­nah­men zu Geset­zen (Lan­desebene) an der Gestal­tung der Pflegebe­din­gun­gen im Land Nor­drhein-West­falen. Über die Stel­lung­nah­men hin­aus beteili­gen sich auch die Mit­glieder an der Gestal­tung der Pflegebe­din­gun­gen durch Anträge zur jährlichen Mit­gliederver­samm­lung. Infor­ma­tio­nen und Beratun­gen der Mit­glieder zum Bere­ich ‘Pflege’ find­en darüber hin­aus in Sem­i­naren, Veröf­fentlichun­gen (Zeitschrift “Nun Reden Wir” und Pressemit­teilun­gen) sowie in Ver­anstal­tun­gen statt.

⇓ Infor­ma­tion der Lan­desse­nioren­vertre­tung zur Pflegege­set­zge­bung I und II

Position der Landesseniorenvertretung NRW zur künftigen Gestaltung der Altenpflegeberufe

Die Lan­desse­nioren­vertre­tung (LSV NRW) hält die Altenpflege für sehr bedeut­sam und für bis­lang unter­be­w­ertet, daher lehnt sie eine gen­er­al­is­tis­che Pflegeaus­bil­dung ab. Eine solche Aus­bil­dung würde die notwendi­gen Spez­i­fizierun­gen nicht gewährleis­ten. Wir fürcht­en auch, dass dies ins­beson­dere zu Las­ten der bedeut­samen Altenpflege wirken würde.
Eine gemein­same Grun­daus­bil­dung der Pflege­berufe wie Krankenpflege/Kinder(kranken)pflege/Altenpflege von zwei Jahren unter­stützen wir hinge­gen. Daran soll sich eine fach­spez­i­fis­che Weit­er­aus­bil­dung in einem drit­ten Jahr anschließen. Dabei kön­nen die Altenpflege und die Krankenpflege gle­icher­maßen voneinan­der prof­i­tieren: Die Altenpflege erhält eine Stärkung ihrer medi­zinis­chen Kom­pe­tenz und die Krankenpflege eine Stärkung ihrer Sozialkom­pe­tenz. Die Altenpflege würde damit eine Aufw­er­tung erfahren. Dies soll sich in ein­er schon heute drin­gend erforder­lichen finanziellen Besser­stel­lung der Altenpflege nieder­schla­gen. Die LSV NRW sieht die bish­er von poli­tis­ch­er Seite vorgeschla­gene Änderung als einen ersten möglichen Weg, um Verbesserun­gen zu erzie­len. Vor diesem Hin­ter­grund kön­nen wir der Unter­stützung der bish­eri­gen Aus­bil­dung der Altenpflege ohne Verän­derun­gen nicht zustimmen.

⇓ Posi­tion der Lan­desse­nioren­vertre­tung Nordrhein-Westfalen