Der Bereich der ‘Pflege’ ist umfänglich. Für die Landesseniorenvertretung als unabhängige Interessenvertretung Älterer stehen dabei die betroffenen und beteiligten Menschen im Mittelpunkt. Dazu gehören die Menschen, die pflegebedürftig sind, deren Angehörige, die Menschen, die bei der Pflege ehrenamtlich helfen, und die Menschen, die hauptberuflich, professionell pflegen.
Zu den Menschen gehören weitere Themen, um die es der Landesseniorenvertretung NRW gehen muss: mögliche Vorbeugungen vor Pflegebedürftigkeit, die dazu notwendige Gestaltung von Lebensräumen (häuslich und im Wohnumfeld), bis hin zu ambulanten und stationären Rahmenbedingungen. Um Einfluss auf die Gestaltung von Rahmenbedingungen zu nehmen, ist der Vorstand der Landesseniorenvertretung NRW in verschiedenen Gremien auf der Landesebene und auch auf der Bundesebene tätig, siehe Gremienliste in den ⇓ Rechenschaftsberichten. Zudem beteiligt sich die Landesseniorenvertretung über Stellungnahmen zu Gesetzen (Landesebene) an der Gestaltung der Pflegebedingungen im Land Nordrhein-Westfalen. Über die Stellungnahmen hinaus beteiligen sich auch die Mitglieder an der Gestaltung der Pflegebedingungen durch Anträge zur jährlichen Mitgliederversammlung. Informationen und Beratungen der Mitglieder zum Bereich ‘Pflege’ finden darüber hinaus in Seminaren, Veröffentlichungen (Zeitschrift “Nun Reden Wir” und Pressemitteilungen) sowie in Veranstaltungen statt.
⇓ Information der Landesseniorenvertretung zur Pflegegesetzgebung I und II
Position der Landesseniorenvertretung NRW zur künftigen Gestaltung der Altenpflegeberufe
Die Landesseniorenvertretung (LSV NRW) hält die Altenpflege für sehr bedeutsam und für bislang unterbewertet, daher lehnt sie eine generalistische Pflegeausbildung ab. Eine solche Ausbildung würde die notwendigen Spezifizierungen nicht gewährleisten. Wir fürchten auch, dass dies insbesondere zu Lasten der bedeutsamen Altenpflege wirken würde.
Eine gemeinsame Grundausbildung der Pflegeberufe wie Krankenpflege/Kinder(kranken)pflege/Altenpflege von zwei Jahren unterstützen wir hingegen. Daran soll sich eine fachspezifische Weiterausbildung in einem dritten Jahr anschließen. Dabei können die Altenpflege und die Krankenpflege gleichermaßen voneinander profitieren: Die Altenpflege erhält eine Stärkung ihrer medizinischen Kompetenz und die Krankenpflege eine Stärkung ihrer Sozialkompetenz. Die Altenpflege würde damit eine Aufwertung erfahren. Dies soll sich in einer schon heute dringend erforderlichen finanziellen Besserstellung der Altenpflege niederschlagen. Die LSV NRW sieht die bisher von politischer Seite vorgeschlagene Änderung als einen ersten möglichen Weg, um Verbesserungen zu erzielen. Vor diesem Hintergrund können wir der Unterstützung der bisherigen Ausbildung der Altenpflege ohne Veränderungen nicht zustimmen.
⇓ Position der Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen