Über zwei Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in landläufig „Hartz-IV-Familien“ genannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften auf. Je nach Lebensalter erhalten sie 240, 296 bzw. 316 Euro pro Monat (2018) plus Miet- und Heizkosten. Damit kann man sich vieles von dem nicht leisten, was für die meisten Altersgenoss(inn)en der Betroffenen normal ist. Diese Kinder und Jugendlichen leiden unter Benachteiligungen in fast allen Lebensbereichen wie Bildung, Gesundheit, Wohnen und Wohnumfeld, Frei- zeitgestaltung und Sport. Die frühe Ausgrenzung führt dazu, dass sie auch später kaum am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können.
Die Bundesregierung erweckt im Fünften Armuts- und Reichtumsbericht, den sie im April 2017 veröffentlichte, den Eindruck, als habe man die Kinderarmut seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 1. Januar 2011 im Griff: „Durch das Bildungs- und Teilhabepaket (Volumen im Jahr 2015: 569,5 Millionen Euro) wird das spezifische sozio-kulturelle Existenzminimum von hilfebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende, für Familien mit Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gesichert.“
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes müssen in einem komplizierten Verfahren beantragt werden. Das hält viele eigentlich anspruchsberechtigte Eltern davon ab, darauf zuzugreifen. Pro Jahr werden höchstens Leistungen im Wert von 250 Euro gewährt. Dieser Wert ist seit sechs Jahren nicht an die gestiegenen Preise angepasst worden.