Über zwei Mil­lio­nen Kinder und Jugendliche wach­sen in landläu­fig „Hartz-IV-Fam­i­lien“ genan­nten SGB-II-Bedarf­s­ge­mein­schaften auf. Je nach Leben­salter erhal­ten sie 240, 296 bzw. 316 Euro pro Monat (2018) plus Miet- und Heizkosten. Damit kann man sich vieles von dem nicht leis­ten, was für die meis­ten Altersgenoss(inn)en der Betrof­fe­nen nor­mal ist. Diese Kinder und Jugendlichen lei­den unter Benachteili­gun­gen in fast allen Lebens­bere­ichen wie Bil­dung, Gesund­heit, Wohnen und Wohnum­feld, Frei- zeit­gestal­tung und Sport. Die frühe Aus­gren­zung führt dazu, dass sie auch später kaum am gesellschaftlichen, kul­turellen und poli­tis­chen Leben teil­nehmen können.

Die Bun­desregierung erweckt im Fün­ften Armuts- und Reich­tums­bericht, den sie im April 2017 veröf­fentlichte, den Ein­druck, als habe man die Kinder­ar­mut seit Ein­führung des Bil­dungs- und Teil­habepaketes (BuT) zum 1. Jan­u­ar 2011 im Griff: „Durch das Bil­dungs- und Teil­habepaket (Vol­u­men im Jahr 2015: 569,5 Mil­lio­nen Euro) wird das spez­i­fis­che sozio-kul­turelle Exis­tenzmin­i­mum von hil­febedürfti­gen Kindern, Jugendlichen und jun­gen Erwach­se­nen in der Sozial­hil­fe und der Grund­sicherung für Arbeit­suchende, für Fam­i­lien mit Bezug von Kinderzuschlag oder Wohn­geld und nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz gesichert.“

Die Leis­tun­gen des Bil­dungs- und Teil­habepaketes müssen in einem kom­plizierten Ver­fahren beantragt wer­den. Das hält viele eigentlich anspruchs­berechtigte Eltern davon ab, darauf zuzu­greifen. Pro Jahr wer­den höch­stens Leis­tun­gen im Wert von 250 Euro gewährt. Dieser Wert ist seit sechs Jahren nicht an die gestiege­nen Preise angepasst worden.


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Aktiv gegen Armut im Alter

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