Absolute Armut

Absolute Armut ist eine Gefährdung des physis­chen Über­lebens. In einem Sozial­staat wie der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land gilt absolute Armut als weit­ge­hend über­wun­den. Die sozialen Sicherungssys­teme gewährleis­ten, dass allen Men­schen die zu ihrer Exis­ten­zsicherung notwendi­gen Güter wie z.B. Nahrung, Klei­dung und Wohn­raum zur Ver­fü­gung ste­hen. Dabei bilden Woh­nungslose oder Suchtkranke Aus­nah­men, weil sie in vie­len Fällen nicht durch die sozialen Sicherungssys­teme erre­icht werden.

Relative Armut

Rel­a­tive Armut ist eine Unter­ausstat­tung mit Ressourcen, die ein Min­dest­maß an Lebens­stan­dard nicht mehr gewährleis­ten. Nach der Armuts­de­f­i­n­i­tion der Europäis­chen Kom­mis­sion gel­ten Per­so­n­en als arm, „die über so geringe (materielle, kul­turelle und soziale) Mit­tel ver­fü­gen, dass sie von der Lebensweise aus­geschlossen sind, die in dem Mit­gliedsstaat, in dem sie leben, als Min­i­mum annehm­bar ist“ (vgl. Bäck­er, et al., 2010, S. 357).

Die Bes­tim­mung dieses Min­dest­stan­dards ist dabei immer auch eine Frage der Aushand­lung und beruht auf nor­ma­tiv­en Entscheidungen.


« zurück ¦ weit­er­lesen »

Aktiv gegen Armut im Alter

Laden Sie hier das gesamte Werk­buch im PDF-For­mat herunter

Aus dem Inhalt