Absolute Armut
Absolute Armut ist eine Gefährdung des physischen Überlebens. In einem Sozialstaat wie der Bundesrepublik Deutschland gilt absolute Armut als weitgehend überwunden. Die sozialen Sicherungssysteme gewährleisten, dass allen Menschen die zu ihrer Existenzsicherung notwendigen Güter wie z.B. Nahrung, Kleidung und Wohnraum zur Verfügung stehen. Dabei bilden Wohnungslose oder Suchtkranke Ausnahmen, weil sie in vielen Fällen nicht durch die sozialen Sicherungssysteme erreicht werden.
Relative Armut
Relative Armut ist eine Unterausstattung mit Ressourcen, die ein Mindestmaß an Lebensstandard nicht mehr gewährleisten. Nach der Armutsdefinition der Europäischen Kommission gelten Personen als arm, „die über so geringe (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist“ (vgl. Bäcker, et al., 2010, S. 357).
Die Bestimmung dieses Mindeststandards ist dabei immer auch eine Frage der Aushandlung und beruht auf normativen Entscheidungen.