Kinder sind arm, wenn ihre Fam­i­lien bzw. ihre Müt­ter arm sind. Deshalb fängt die Bekämp­fung der Kinder­ar­mut im Erwerb­sleben an. Mit einem geset­zlichen Min­dest­lohn in exis­ten­zsich­ern­der Höhe lässt sich der Niedriglohnsek­tor, das Haupte­in­fall­stor für Erwerbs‑, Fam­i­lien- und Kinder­ar­mut, aber auch spätere Alter­sar­mut zurückdrängen.

Durch den ab 1. Jan­u­ar 2017 gülti­gen Min­dest­lohn in Höhe von 8,84 Euro brut­to pro Stunde wird zwar möglicher­weise eine weit­ere Lohn­spreizung ver­hin­dert und der Niedriglohnsek­tor nach unten abgedichtet. Um Armut und soziale Aus­gren­zung wirk­sam zu bekämpfen, wäre es jedoch nötig, diesen einzudämmen.

Geringverdiener/innen mit Kindern, die in ein­er Großs­tadt mit den heute üblichen hohen Mieten wohnen, haben prak­tisch keine Chance, der Hartz-IV-Abhängigkeit durch Anhebung ihres Lohns auf die geset­zlich vorgeschriebene Min­desthöhe zu entkom­men. Sie müssen nach wie vor die Grund­sicherung für Arbeit­suchende in Anspruch nehmen und den entwürdi­gen­den Gang zum Job­cen­ter antreten. Es wäre daher Zeit für einen Min­dest­lohn von 10 Euro oder mehr.


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Aktiv gegen Armut im Alter

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