Kinder sind arm, wenn ihre Familien bzw. ihre Mütter arm sind. Deshalb fängt die Bekämpfung der Kinderarmut im Erwerbsleben an. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn in existenzsichernder Höhe lässt sich der Niedriglohnsektor, das Haupteinfallstor für Erwerbs‑, Familien- und Kinderarmut, aber auch spätere Altersarmut zurückdrängen.
Durch den ab 1. Januar 2017 gültigen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro brutto pro Stunde wird zwar möglicherweise eine weitere Lohnspreizung verhindert und der Niedriglohnsektor nach unten abgedichtet. Um Armut und soziale Ausgrenzung wirksam zu bekämpfen, wäre es jedoch nötig, diesen einzudämmen.
Geringverdiener/innen mit Kindern, die in einer Großstadt mit den heute üblichen hohen Mieten wohnen, haben praktisch keine Chance, der Hartz-IV-Abhängigkeit durch Anhebung ihres Lohns auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe zu entkommen. Sie müssen nach wie vor die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch nehmen und den entwürdigenden Gang zum Jobcenter antreten. Es wäre daher Zeit für einen Mindestlohn von 10 Euro oder mehr.