Aus der Per­spek­tive der Sozial­wis­senschaften ist Alter­sar­mut ein kom­plex­es Phänomen, das sich als Unter­ver­sorgung in ver­schiede­nen Lebens­bere­ichen äußert. Armut wird vor allem nach zwei the­o­retis­chen Konzepten definiert und gemessen. Diesen liegen unter­schiedliche Ansätze zugrunde:

  • Ein Ansatz bezieht sich auf die ökonomis­chen Ressourcen der Menschen.
  • Ein weit­er­er Ansatz bezieht sich auf ihre Lebensla­gen, also auf die gesamte Lebenssi­t­u­a­tion der von Armut betrof­fe­nen Menschen.

Der Ressourcenansatz

Der Ressource­nansatz definiert Armut als Unter­ver­sorgung mit ökonomis­chen Mit­teln. Diese Dimen­sion von Armut gilt als gesellschaft­spoli­tisch beson­ders rel­e­vant. Denn die Möglichkeit­en, die Bedürfnisse in ver­schiede­nen Lebens­bere­ichen zu erfüllen, hän­gen in hohem Maße von den ver­füg­baren finanziellen Ressourcen ab. Die Mes­sung von Armut nach dem Ressource­nansatz erfordert eine Fes­tle­gung von Armutsgren­zen und Armutss­chwellen, die auf das Einkom­men bezo­gen sind. Hierzu wer­den ver­schiedene Prozen­tan­teile des Durch­schnitt­seinkom­mens als Gren­zw­erte diskutiert.

Die 60-Prozent-Grenze

In der EU hat man sich auf die Ver­wen­dung der 60-Prozent-Gren­ze geeinigt. Wer weniger als 60% des mit­tleren Pro-Kopf-Einkom­mens[1]eines Lan­des zur Ver­fü­gung hat, gilt dem­nach als arm oder armutsgefährdet.

Die nach diesem Konzept ermit­tel­ten Quoten des Armut­srisikos vari­ieren allerd­ings je nachdem,

  • wie das Pro-Kopf-Einkom­men berech­net wird,
  • welche Äquiv­alen­zskala zur Gewich­tung des Bedarfs ver­wen­det wird (z.B. alte oder neue OECD-Skala) und
  • welche Daten­quelle zugrunde gelegt wird.

Armutsgrenze bei Grundsicherung

Einkom­men­sar­mut kann auch anhand der Einkom­mensgren­ze beim Bezug von Grund­sicherung gemessen wer­den. Grund­sicherung ist „Hil­fe zum Leben­sun­ter­halt nach SGB XII“.

Da es sich bei der Höhe der Grund­sicherung um eine poli­tisch fest­gelegte Größe han­delt, ist dieser Weg allerd­ings frag­würdig. Die Bes­tim­mung des quan­ti­ta­tiv­en Aus­maßes von Armut in Deutsch­land anhand der Grund­sicherungsquote ist umstritten,

  • weil davon auszuge­hen ist, dass nicht alle Leis­tungs­berechtigten ihre Ansprüche gel­tend machen,
  • weil Per­so­n­en unberück­sichtigt bleiben, obwohl ihre reale ökonomis­che Lage de fac­to ver­gle­ich­bar ist. Dies gilt für Per­so­n­en mit Einkom­men genau auf oder kurz über dem Grundsicherungsniveau.

Der Lebenslagenansatz

Der Lebensla­ge­nansatz ist umfassender als der Ressource­nansatz und bezieht die gesamte Lebenssi­t­u­a­tion der von Alter­sar­mut betrof­fe­nen Men­schen mit ein. Er ver­sucht, Armut in ihren ver­schiede­nen Dimen­sio­nen zu erfassen. Der Ansatz erfasst soziale Beziehun­gen und gesellschaftliche Teil­habe sowie weit­ere imma­terielle Fak­toren. Es geht um die Berück­sich­ti­gung von Unter­ver­sorgung in zen­tralen Lebens­bere­ichen wie

  • Wohnen
  • Gesund­heit
  • Bil­dung
  • soziale Beziehun­gen und gesellschaftliche Teilhabe.

Die Mes­sung von Armut nach dem Lebensla­ge­nansatz ist schwierig. Denn um Min­dest­stan­dards in den imma­teriellen Lebens­bere­ichen bes­tim­men zu kön­nen, müssen vor­ab gültige Nor­men für entsprechende Lebens­bere­iche fest­gelegt wer­den. Außer­dem ist die Daten­lage zur Ausstat­tungs- bzw. Ver­sorgungssi­t­u­a­tion in den ver­schiede­nen Lebens­bere­ichen teil­weise sehr lückenhaft.


« zurück ¦ weit­er­lesen »

Aktiv gegen Armut im Alter

Laden Sie hier das gesamte Werk­buch im PDF-For­mat herunter

Aus dem Inhalt