Die sich abze­ich­nende Gefahr steigen­der Alter­sar­mut stellt die Poli­tik vor neue Her­aus­forderun­gen. In der aktuellen Armuts­diskus­sion dominieren vor allem zwei kom­ple­men­täre Ansatzpunk­te (Bert­er­mann et al 2012):

Arbeit und Beschäftigung

Der erste set­zt auf eine alter­sar­mutsver­mei­dende Arbeits- und Beschäf­ti­gungspoli­tik. Dazu zählen vor allem Maß­nah­men zur

  • Förderung sozialver­sicherungspflichtiger Beschäf­ti­gung, ein­schließlich der geziel­ten Förderung der Beschäf­ti­gungs­fähigkeit Älterer,
  • die alters­gerechte und leben­szyk­lu­sori­en­tierte Anpas­sung von Arbeitsbedingungen,
  • die Förderung lebenslan­gen Ler­nens, ein­schließlich der geziel­ten Weit­erqual­i­fizierung Älter­er, sowie die
  • Erhöhung des geset­zlichen Min­dest­lohns und die Stärkung von Tariflöhnen.

Reform der Alterssicherung

Zweit­ens liegen Per­spek­tiv­en in Refor­men inner­halb des Alterssicherungssys­tems. Diese beziehen sich u.a.

  • auf die Ausweitung des Ver­sichertenkreis­es, d.h. die Weit­er­en­twick­lung der Arbeit­nehmerver­sicherung zu ein­er Erwerbstätigenversicherung,
  • sowie auf die bessere Absicherung von neuen Einkom­men­srisiken auf­grund von zunehmenden Diskon­ti­nu­itäten in den Erwerb­s­bi­ografien und Lebensläufen, z.B. durch höhere Renten­beiträge für ALG II-Beziehende und Pflegepersonen.

Eine höhere Wirk­samkeit dieser Maß­nah­men mit Blick auf das Armut­srisiko set­zt allerd­ings die Rück­nahme der vorge­se­henen Absenkung des Renten­niveaus und eine Rück­kehr zum renten­poli­tis­chen Ziel der Lebens­stan­dard­sicherung voraus.

Lebenslagen einbeziehen

Strate­gien der Armuts­bekämp­fung im Alter dür­fen sich aber nicht auf die finanzielle Dimen­sion beschränken. In Anlehnung an das Konzept der Lebens­lagenarmut müssen sie auch ein­er Unter­ver­sorgung in anderen Lebens­bereichen ent­ge­gen­wirken, die im Alter zen­tral sind.

Von beson­der­er Bedeu­tung sind dabei

  • Maß­nah­men im Bere­ich der Gesundheits‑, Pflege- und Pflegev­er­sicherungs-Poli­tik, z.B. der Aus­bau der Präven­tion und Reha­bil­i­ta­tion auch im Alter, die Anpas­sung des Leis­tungsspek­trums an dif­feren­ziert­er gewor­dene Bedarf­s­si­t­u­a­tio­nen und neue Zielgruppen.
  • Inter­ven­tio­nen im Bere­ich der gemein­we­senori­en­tierten Seniore­nar­beit, wie z.B. Maß­nah­men zur Förderung der Teil­habe von sozial benachteiligten älteren Men­schen bis hin zur Förderung von genossen­schaftlichen Lösun­gen der Armutsbekämpfung.

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Aktiv gegen Armut im Alter

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