Einkom­men­sar­mut kann auch anhand der Einkom­mensgren­ze beim Bezug von Grund­sicherung gemessen wer­den. Grund­sicherung ist „Hil­fe zum Leben­sun­ter­halt nach SGB XII“.

Da es sich bei der Höhe der Grund­sicherung um eine poli­tisch fest­gelegte Größe han­delt, ist dieser Weg allerd­ings frag­würdig. Die Bes­tim­mung des quan­ti­ta­tiv­en Aus­maßes von Armut in Deutsch­land anhand der Grund­sicherungsquote ist umstritten,

  • weil davon auszuge­hen ist, dass nicht alle Leis­tungs­berechtigten ihre Ansprüche gel­tend machen,
  • weil Per­so­n­en unberück­sichtigt bleiben, obwohl ihre reale ökonomis­che Lage de fac­to ver­gle­ich­bar ist. Dies gilt für Per­so­n­en mit Einkom­men genau auf oder kurz über dem Grundsicherungsniveau.

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Aktiv gegen Armut im Alter

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