Einkommensarmut kann auch anhand der Einkommensgrenze beim Bezug von Grundsicherung gemessen werden. Grundsicherung ist „Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII“.
Da es sich bei der Höhe der Grundsicherung um eine politisch festgelegte Größe handelt, ist dieser Weg allerdings fragwürdig. Die Bestimmung des quantitativen Ausmaßes von Armut in Deutschland anhand der Grundsicherungsquote ist umstritten,
- weil davon auszugehen ist, dass nicht alle Leistungsberechtigten ihre Ansprüche geltend machen,
- weil Personen unberücksichtigt bleiben, obwohl ihre reale ökonomische Lage de facto vergleichbar ist. Dies gilt für Personen mit Einkommen genau auf oder kurz über dem Grundsicherungsniveau.